Jackie Hart
Nach dem GlüStV 2021 kann die Aufhebung einer Sperre frühestens nach für Quelle klicken Ablauf der Mindestdauer beantragt werden. Die Mindestdauer beträgt bei Fremdsperren 1 Jahr und bei Selbstsperren entspricht sie der beantragten Dauer. Die Dokumente können per E-Mail an: sozialkonzept@casinoragaz.ch oder per Post an: Casino Bad Ragaz AG, z. Hd. Sozialkonzept, Hans Albrecht-Strasse 5, 7310 Bad Ragaz, an uns gesendet werden. Die Minimalstandards der Zusammenarbeit von Casinos und Sucht-Fachstellen, verbunden mit den Standards und Best Practices im Aufhebungsprozess, ermöglichen kantonsübergeifenden Spielerschutz. Denn «Sucht kann nicht eine kantonale Geschichte sein. Die Kriterien werden international durch die WHO definiert» wie Christina Messerli festhält. Die Anbieter sind zudem dazu verpflichtet, einen „Notfallbutton“ zur Verfügung zu stellen. Mit Klick auf diesen Knopf können Sie sich sofort und ohne Umwege sperren lassen. Allerdings endet diese Sperre automatisch nach 24 Stunden. Wenn Sie sich wegen Ihrer Glücksspielteilnahme Sorgen machen, sollten Sie daher immer auch eine Selbstsperre beantragen.
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